Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online-Shop Grohmüller GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese eSHOP-AGB
gelten für alle zwischen der Grohmüller GmbH, diese vertreten durch
Geschäftsführer Ralf Steinle, Jürgen Schießle, Annette Greiner In den
Fischermatten 2, 79312 Emmendingen, Telefon: 07641 91940, Telefax: 07641
919494, E-Mail: info@grohmueller.de (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer
über den Onlineshop des Verkäufers unter www.grohmueller.de abgeschlossenen
Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei
denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Unser Angebot
richtet sich ausschließlich an Gewerbekunden, Behörden und Ausbildungsstätten.
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Unternehmer i. S. d. § 14
BGB gelten die nachfolgenden AGB. Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten auch für künftige
Geschäftsbeziehungen, welche durch Bestellungen in unserem Online-Shop
begründet werden, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet
der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Eine Lieferung der
Waren erfolgt nur EU-weit. Insbesondere erfolgen keine Lieferungen in die
Schweiz. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.
§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop
unter www.grohmueller.de
(1) Die
Artikeldarstellungen im Shop stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es
handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches
Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
(2) Angebotsabgabe im
Onlineshop www.grohmueller.de
Mit Anklicken des
Buttons „Bestellen" gelangt ein von dem Käufer im Onlineshop ausgewählter
Artikel in den virtuellen Warenkorb des Onlineshops als Vormerkung zu einem
möglichen Vertragsschluss. Wenn für einen oder mehrere Artikel, die in den
Warenkorb gelegt werden sollen, Mindestbestellmengen bzw. feste
Verpackungseinheiten (VPE) bestehen, wird der Warenkorb automatisch auf die
entsprechende Mindestbestellmenge bzw. feste Verpackungseinheit angepasst. Wenn
der Käufer alle ausgewählten Artikel in den Warenkorb gelegt hat, kann er durch
Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer
gelangt dann zum Punkt „Anmelden“. Hier muss sich der Käufer anmelden und seine
Kundendaten angeben. Wenn der Käufer bereits ein Kundenkonto beim Verkäufer
besitzt, kann sich der Käufer mit seiner E-Mail- Adresse und seinem Passwort
als Bestandskunde anmelden und seine Kundendaten werden direkt angezeigt. Ist
der Käufer ein Neukunde, muss er an dieser Stelle des Bestellvorgangs seine
Daten und ggf. eine abweichende Lieferadresse eingeben. Hat der Käufer seine
Kundendaten abgerufen oder angegeben, kann er durch Anklicken des Buttons
„Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann
zum Punkt „Details“. Dort muss der Käufer durch Anklicken des entsprechenden
Buttons eine Zahlungsart und eine Versandart auswählen. Anschließend kann der
Käufer durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortfahren“ im Bestellvorgang
fortfahren. Dann muss der Käufer durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass
er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und die
Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus gelesen hat und akzeptiert.
Ferner kann er den Newsletter des Verkäufers abonnieren. Durch Anklicken des
Buttons „Kaufen“ kann der Käufer die Bestellung abschließen. Bis der Käufer den
Button „Kaufen“ angeklickt hat, kann er jederzeit durch Anklicken der einzelnen
Bestellschritte zu diesen Punkten im Bestellvorgang zurückgehen und mögliche
Eingabefehler korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Kaufen“ ist eine
Korrektur nicht mehr möglich. Sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vertrages wird dann dem Verkäufer übermittelt. Dem Käufer wird die
Bestellnummer mitgeteilt. Den Zugang der Bestellung teilt der Verkäufer dem
Käufer unverzüglich per E-Mail mit. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung
stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
(3) Der Verkäufer ist
befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von drei Arbeitstagen
nach deren Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die
Auftragsbestätigung wird per E-Mail übermittelt. Erst durch die Angebotsannahme
des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
zustande.
§ 3 Preise
Die auf den
Artikelseiten des Onlineshops genannten Preise werden mit und ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer angezeigt und enthalten sonstige Preisbestandteile. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer wird darüber hinaus immer gesondert ausgewiesen. Die
Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand-
und/oder verpackungskostenfrei.
(2) Der
Mindestbestellwert beträgt netto 100,00 EUR.
§ 4 Preisänderung
Ist der Vertrag zu marktüblichen
Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und
Abnahme die unserer Kalkulation zugrundeliegenden Material- und
Bearbeitungskosten, ohne dass wir dies verschuldet hätten, so sind wir
berechtigt, unsere Preise um die erhöhten Kosten anzupassen. Dies gilt nicht,
für Waren oder Leistungen, welche innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss
geliefert oder erbracht werden sollen. Überschreitet die Preiserhöhung den für
die andere Partei zumutbaren Rahmen, so hat diese das Recht, von dem Vertrag
zurückzutreten.
§ 5 Versandkosten
(1) Die Versandkosten
sowie die Art der Lieferung der Artikel werden dem Käufer während des
Bestellvorgangs im Onlineshop angezeigt.
(2) Die Abholung der
Artikel am Geschäftssitz des Verkäufers ist zu den üblichen Geschäftszeiten
möglich. Kosten für die Lieferung fallen bei Abholung nicht an. Der
Mindermengenzuschlag wird auch bei Selbstabholung erhoben.
§ 6 Lieferbedingungen und
Selbstlieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferung der
Artikel erfolgt mit Standardpaketdiensten oder Spediteuren.
(2) Die Lieferung der
Artikel erfolgt, sofern nicht anders im Onlineshop angegeben, innerhalb von
fünf Tagen. Auf abweichende Lieferzeiten oder Nichtverfügbarkeit weist der
Verkäufer auf der jeweiligen Artikelseite im Onlineshop und/oder persönlich
hin.
(3) Die Frist für die
Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des
Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bei Zahlung per Rechnung,
per PayPal am Tag der Angebotsannahme durch den Verkäufer und endet am
darauffolgenden fünften Tag, sofern nicht für den Artikel eine abweichende
Lieferzeit angegeben ist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag,
Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so
tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (Mo-Fr.).
(4) Wenn der Artikel
nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Artikel von seinem
Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer
unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren
Artikels vorschlagen. Wenn kein vergleichbarer Artikel verfügbar ist oder der
Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Artikels wünscht, wird der
Verkäufer dem Käufer ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
erstatten.
(5) Die Auslieferung
erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern
sich diese innerhalb des angegebenen Liefergebietes befindet.
(6) Der Beginn der vom
Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
(7) Die Einhaltung der
Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(8) Kommt der Käufer
in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(9) Sofern die
Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem
Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
(10) Der Verkäufer
haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376
HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt
ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung
in Fortfall geraten ist.
(11) Der Verkäufer
haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug
auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(12) Der Verkäufer
haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu
vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Vor Beginn des
Bestellvorgangs wird der Käufer im Onlineshop gesondert über die grundsätzlich
im Onlineshop zugelassen Zahlungsmittel informiert. Die Zahlung erfolgt
wahlweise im Wege der Vorkasse, sofern diese Zahlungsart für den konkreten
Geschäftsvorfall und Käufer freigegeben ist, per Rechnung.
(2) Bei der
Zahlungsart Rechnung ist die Rechnung binnen 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung
und der Lieferung fällig und zu bezahlen.
(3) Bei Auswahl der
Zahlungsart Vorkasse nennt der Verkäufer dem Käufer seine Bankverbindung in der
Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 8 Tagen zu
bezahlen. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.
(4) Bei Zahlungsverzug
ist der Unternehmer gewerblichen Käufern/Unternehmern verpflichtet,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
entrichten. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer
behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des konkreten Kaufvertrages, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche
Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der
Saldo gezogen und anerkannt ist.
(2) Dem Käufer ist es
gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden
("Verarbeitung"). Die Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer. Wenn
der Wert des dem Verkäufers gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist
als der Wert der nicht dem Verkäufer gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung,
so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes
(Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der
übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der
Verarbeitung. Soweit der Verkäufer nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der
Neuware erwirbt, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Käufer dem
Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes
(Brutto-Rechnungswert) des dem Verkäufer gehörenden Liefergegenstandes zu dem
der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der
vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder
der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Verkäufer nicht gehörender Ware.
Soweit der Verkäufer hiernach Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der
Käufer sie für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Für den Fall der
Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit
seine aus der Weiterveräußerung erlangten Ansprüche gegen seinen Abnehmer mit
allen Nebenrechten sicherungshalber an den dies annehmenden Verkäufer ab, ohne
dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt
einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe
des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des
Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil
ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der
Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er,
ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die
ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem
vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(5) Bis auf Widerruf
ist der Käufer zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen
befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen
bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer
weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder
drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die
Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach
vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die
Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie
die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den
Abnehmern verlangen.
(6) Bei
Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die
zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des
Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich
zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der
Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter
den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des
Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch
zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(8) Bei
Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
der Verwender auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen.
(9) Der
Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des
zufälligen Unterganges, insbesondere Diebstahl, Feuer-, Bruch- und
Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den
Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat seine Kosten Reparatur-,
Instanthaltungs-, und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen,
sofern solche erforderlich sind. Die Geltendmachung von Rechten aus dem
vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges unseres
Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich geklärt. In
der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag.
(9) Bei Pfändung oder
sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen
Forderungen hat der Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter
Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für
den uns entstandenen Ausfall.
(10) Soweit der
realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Auftragnehmer
auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes
erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten
150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer
steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 9 Transportschäden
Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über,
sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und
Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel
arglistig verschwiegen haben.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Für unsere Lieferungen
und Leistungen leisten wir Gewähr wegen Mangelfreiheit für einen Zeitraum von
einem Jahr ab Übergabe.
Über die
Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners wegen
Pflichtverletzungen unsererseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
beruhen. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
Die vorgenannte
Haftungsbegrenzung gilt auch nicht, wenn Schadensersatz wegen einer von uns zu
vertretenden Pflichtverletzung einer vertragswesentlichen Pflicht geltend
gemacht wird. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den
vertragstypischen und vernünftiger-weise voraussehbaren Schaden begrenzt.
Haben wir eine
Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er Vertragspartner unter den
gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es
nicht um einen Mangel geht.
Haben wir eine
Garantie abgegeben, so haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Maße, Gewichte und Mengen
Vom Verkäufer
angegebene Maße und Gewichte gelten mit den handelsüblichen Toleranzen.
§ 12 Schutzrechte
Wird Ware in vom
Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder
sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die
Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente,
Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich
aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Vom Verkäufer
übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe
verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 13 Datenschutz
Wir weisen gemäß
unserer Verpflichtung aus dem Datenschutzgesetz darauf hin, dass wir die zu
Durchführung des Geschäftsablaufes erforderlichen Daten unserer Vertragspartner
elektronisch speichern.
§ 14 Schlussbestimmungen -
Gerichtsstand
(1) Sollte eine
einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.
(2) Vertragssprache
ist deutsch.
(3) Für alle
Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese
Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende
Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt
seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(4) Sofern es sich
beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer der Sitz des Verkäufers.
Stand: März 2023